- Allgemeines
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jegliche Arten von Mietgegenständen der eSKa GmbH, sowie für alle angebotenen Serviceleistungen. Sie gelten auch für künftige Vertragsabschlüsse, selbst wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden. In den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind alle bauseitigen Leistungen, sowie Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter einvernehmlich geklärt und schriftlich erfasst.
- bauseitige Leistungen an den Sanitäreinheiten (sofern nicht vereinbart)
2.1. Wasser- und Abwasseranschlüsse
2.2. Reinigung während der Mietzeit
2.3. bei An- und Abtransport eine Hilfsperson zum Ab- bzw. Aufladen und Einrichten
2.4. Einholen aller erforderlichen Genehmigungen
2.5. bei Mietende Entfernung sämtlicher Anschlüsse
2.6. Havariebereitschaft während der Veranstaltung
2.7. Endreinigung mit Desinfektion
- bauseitige Leistungen bzw. Voraussetzungen
3.1. fester ebener Untergrund, ggf. Fundament
3.2. freie befestigte Zufahrt für den Schwerlast-LKW bis unmittelbar an den Aufstellplatz
3.3. ausreichender Stromanschluss für alle Sanitäreinheiten (Drehstrom)
3.4. Trinkwasseranschluss in der Nähe des Standortes (Container)
als: Unterflurhydrant, Überflurhydrant oder Hauswasseranschluss in ausreichender Dimension
3.5. Abwasseranschluss in unmittelbarer Nähe als: Abwasserschacht oder ähnlich (für Fäkalien geeignet)
- bauseitige Leistungen, welche von uns organisierbar bzw. über Partnerunternehmen vermittelbar sind
4.1. ausreichender Stromanschluss für alle Sanitäreinheiten (Drehstrom)
4.2. Fäkalienentsorgung (bei Fäkalientankbetrieb)
- weitere Vertragsinhalte zu den Mietgegenständen
5.1. Angaben und Inhalte über die Betriebseigenschaften und Verwendbarkeiten der Mietgegenstände (in Abbildungen und Beschreibungen auf der Homepage oder in Werbemitteln) sind nur ungefähre Angaben. Die genannten Angaben werden erst bei schriftlicher Bestätigung durch eSKa GmbH ein Vertragsbestandteil.
5.2. Der Vermieter, in diesem Falle eSKa GmbH, behält sich ausdrücklich die Möglichkeit vor, einen Anderen als den angebotenen Mietgegenstandes zu vermieten, welcher für den Kunden und den beabsichtigten Gebrauch in ähnlicher Weise geeignet ist und den Verwendungszweck in vollem Umfang abdeckt.
5.3. Der Vermieter ist mit diesem Schreiben zu jeder Zeit berechtigt, die entsprechenden Mietgegenstände zu besichtigen und technisch überprüfen zu lassen.
5.4. Die Weitervermietung oder andere, sonstige Gebrauchsüberlassungen durch den Mieter an weitere Dritte ist ausgeschlossen.
- Prüfpflicht und Mängelrüge
6.1. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände sofort bei Anlieferung auf Mängelfreiheit und Betriebsbereitschaft zu kontrollieren und ggf. sofort zu rügen.
6.2. Mängel, welche während der Mietzeit auftreten, müssen eSKa GmbH unverzüglich angezeigt werden. Mängel und Schäden, welche der Mieter zu verantworten hat, werden entsprechend auf seine Kosten beseitigt. Hinsichtlich der zuletzt genannten Mängel steht dem Mieter kein Mietminderungsrecht zu und wird in diesem Fall ausgeschlossen.
- Haftungsbegrenzung gegenüber Unternehmen und Unternehmern
7.1. Gegenüber der eSKa GmbH, als Vermieter bzw. Anbieter von Serviceleistungen, ist eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Für alle gegen die eSKa GmbH gerichteten Ansprüche bezüglich Schadens- und Aufwendungsersatz wegen zu vertretender Pflichtverletzungen, haftet eSKa GmbH im Falle nachweisbarer leichter Fahrlässigkeit nur bei einer deutlich gefährdenden Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
7.2. Wird eine wesentliche Vertragspflicht durch leichte Fahrlässigkeit verletzt und die Haftung gemäß Ziff. 7.1. geltend gemacht, so haftet der Vermieter nur in Höhe des vertragstypischen und vernünftigerweise vorhersehbaren Schadens.
7.3 Der Haftungsausschluss gemäß Ziff. 7.1 gilt in gleichem Umfang zugunsten der gesetzlichen Vertreter, leitenden und nicht leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen der eSKa GmbH.
7.4. Die Haftung des Vermieters auf Schadens- und Aufwendungsersatz ist nur unbeschränkt, falls durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit herbeigeführt wurde.
- Kündigung bei schwerwiegenden Verstößen
Der Vermieter der Mietgegenstände kann ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung den bestehenden Vertrag auflösen. Ausschlaggebende Gründe für eine sofortige Kündigung sind die Folgenden:
- der Mieter verhält sich ungeachtet schriftlicher Abmahnung vertragswidrig
- der Mieter gebraucht vertragswidrig Mietgegenstände und ändert die Nutzung, trotz Abmahnung durch den Vermieter, nicht
- der Mieter überlässt die Mietgegenstände des Vermieters unbefugt einem oder mehrerer Dritter
- ein Insolvenzverfahren auf das Vermögen des Mieters wurde eröffnet bzw. ein Insolvenzantrag wurde gestellt
- Versicherung: Die Mietgegenstände sind durch uns nicht versichert. Eine mit uns vereinbarte Feuerversicherung bezieht sich nur auf die von uns gelieferten Gegenstände. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände ordnungsgemäß gegen Vandalismus, Beschädigung, Verlust oder gar Diebstahl zu sichern. Jegliche Art von Schäden, welche während der vereinbarten Mietzeit durch Vandalismus und unsachgemäße Behandlung bzw. Handhabung entstehen, sind vom Mieter zu tragen. Weiter haften wir nicht für Personenschäden, welche während der Dienstbarkeit entstehen. Jegliche Risiken sind vom Veranstalter in nötiger Art und Weise abzudecken.
- Liefertermin: frühestens 8 Tage nach schriftlicher Bestellung, gesonderter Vereinbarung und Vertragsbestätigung/Annahme durch unser Unternehmen
- Kündigungsfrist: Kurzmietzeit: entfällt
Langmietzeit: 8 Tage nach Eingang der schriftlichen Kündigung
- Rechnungsstellung: zuzüglich der bei Rechnungsstellung gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer
- Zahlung: Kurzmietzeit: sofort nach Rechnungserhalt, rein netto, ohne Abzug
Langmietzeit: monatlich, sofort nach Rechnungserhalt, rein netto, ohne Abzug
Neukunde: Vorkasse, rein netto, ohne Abzug
Leistungsgrenze ist die Außenkante Container bzw. wie vertraglich verankert. Alle Preise basieren auf heute gültigen Frachtkosten,
Löhnen, etwaigen Tarifen und Materialpreisen. Sollte aufgrund von baulichen Maßnahmen der Fall eintreten, dass durch das zuständige
Finanzamt eine Einstufung der Anlage als Gebäude erfolgt, so sind alle daraus resultierenden Kosten (z. B. Grundsteuer) durch den
Auftraggeber zu tragen (nur relevant bei Langzeitmietung).
- Forderungsabtretungen
Der Mieter tritt mit Unterzeichnung des Mietvertrages sämtliche gegenwärtige und zukünftige Forderungen und Leistungsansprüche gegenüber dem Vermieter eSKa GmbH und seinen Versicherer (soweit zulässig) ab.
- Datenschutz
15.1. Der Kunde, in diesem Fall Mieter, ist über die Art, den Umfang, den Ort und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der für die Ausführung von Bestellungen/Mietverträgen erforderlichen personenbezogenen Daten durch die Datenschutzinformation der eSKa GmbH ausführlich informiert. Der Mieter stimmt hiermit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ausdrücklich zu. Dem Kunden der eSKa GmbH steht diesbezüglich ein Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung der ihn betreffenden personenbezogenen Daten zu. Der Mieter kann somit jederzeit der Verarbeitung seiner Daten durch eSKa GmbH widersprechen.
- Schlussbestimmung und Gerichtsstand
16.1. Jegliche Änderungen und Ergänzungen diesen Vertrag betreffend, benötigen zu ihrer Wirksamkeit in Schriftform niedergelegt zu werden. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.
16.2. Falls vereinzelte Bestimmungen dieses Vertrages rechtsunwirksam sein sollten oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bzw. des Vertrages im Ganzen bestehen und ist davon nicht berührt. Die rechtsunwirksame Bestimmung bzw. Lücke ist durch eine ergänzende Vertragsauslegung so zu vervollständigen, dass der wirtschaftliche Zweck dieses Vertrages dennoch erreicht wird.
16.3. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist 09337 Hohenstein-Ernstthal. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
Stand 10/2019